Besucherordnung

Reglement des von der Gesellschaft Kompania Piwowarska S.A. (KP S.A.) im Rahmen der Tätigkeit des Ausflugszentrums MTBK in der Brauerei in Tychy organisierten Besuchs

Diese Besuchsordnung (weiter „Besuchsordnung“) legt die Regeln für die Besichtigung des Museums der Brauerei Tychy und der Fürstlichen Brauerei Tychy (entsprechend „Museum“, „Brauerei“ und gemeinsam „MTBK“ genannt).

§1

Reservierung und Kauf von Tickets

  1. Organisator des MTBK ist die Gesellschaft Kompania Piwowarska S.A. mit Sitz in Poznań [Posen] (weiter „KP S.A.“).
  2. Der Besuch des MTBK umfasst zwei Teile:
    a) Besuch des Museums,
    b) Ausflug durch die Brauerei.
  3. Die Teilnahme an dem Ausflug durch die Brauerei ist nach der Vornahme der Reservierung zu den auf der Website www.zwiedzbrowar.pl sowie in der Kasse des MTBK in Tychy festgelegten Terminen möglich.
  4. Der Museumsbesuch mit Führer erfordert eine vorherige Reservierung, ein Museumsbesuch ohne Führer erfordert keine vorherige Reservierung.
  5. Im Falle von organisierten Ausflügen muss die Reservierung mindestens mit folgendem Vorlauf erfolgen:
    a) 2-tägigem Vorlauf – für Gruppen bis 25 Personen,
    b) 5-tägigem Vorlauf – für Gruppen über 25 Personen.
  6. Die Reservierung kann folgendermaßen vorgenommen werden:
    a) durch Ausfüllen des Formulars auf der Website www.zwiedzbrowar.pl,
    b) persönlich an der Kasse des MTBK
    c) telefonisch unter der Nummer +32 327 84 30
    d) per E-Mail unter der Adresse kontakt@zwiedzbrowar.pl.
  7. Die Gesellschaft KP S.A. behält sich das Recht vor, eine Reservierung innerhalb der oben genannten Fristen abzulehnen, wenn dies aufgrund früherer Reservierungen oder anderer Umstände, die einen Besuch zum gegebenen Termin unmöglich machen, nicht möglich ist. In jedem Falle genießen frühere Reservierungen Vorrang.
  8. Der Besuch des MTBK ist nach dem Kauf eines Tickets möglich. Die Ticketpreise können an der Ticketkasse des MTBK sowie auf der Website zwiedzbrowar.pl eingesehen werden.
  9. Der Kauf eines Tickets ist gleichbedeutend mit der Akzeptierung der Besucherordnung.
  10. Ein Ticket darf ausschließlich an Erwachsene verkauft werden. Auf Forderung des Mitarbeiters des MTBK ist der Käufer verpflichtet, ein Personaldokument vorzuweisen, das seine Volljährigkeit bestätigt.
  11. Beim Kauf des Tickets bestätigt der Käufer, dass er sich bewusst ist, dass während des Besuchs des MTBK Inhalte zu alkoholischen Getränken vorgestellt werden, und dass er sein Einverständnis zur Bekanntmachung mit diesen Inhalten erteilt.
  12. Die Möglichkeit des Online-Kaufs von Tickets wird im Reglement des Online-Kaufs von Tickets beschrieben.

§2

Altersbeschränkung für die Besucher

  1. Am Museumsbesuch können volljährige Personen sowie Minderjährige in Begleitung volljähriger Betreuer teilnehmen.
  2. Am Ausflug durch die Brauerei können Erwachsene sowie Minderjährige nach Abschluss des 16. Lebensjahres in Begleitung volljähriger Betreuer teilnehmen. Eine Ausnahme stellen Schülergruppen aus Berufsschulen der entsprechende Branche unter Aufsicht volljähriger Betreuer und auf deren ausschließlich Haftung dar, wenn der Ausflug im Zusammenhang mit ihrer Ausbildung steht.
  3. Für Minderjährige tragen die volljährigen Betreuer die volle Verantwortung.
  4. Die Mitarbeiter des MTBK sind berechtigt das Alter der Besucher auf Grundlage eines Ausweises oder eines anderen Personaldokuments zu prüfen.

§3

Öffnungszeiten, Besucherlimits 

  1. Der Museumsbesuch sowie der Ausflug durch die Brauerei werden dienstags bis sonntags zwischen 10:00 und 20:00 Uhr organisiert.
  2. Der Ausflug durch die Brauerei erfolgt ausschließlich in Gruppen unter der Aufsicht eines Führers.
  3. Der Ausflug durch die Brauerei erfolgt in Gruppen von maximal 25 Personen.
  4. Die Ausflüge durch die Brauerei beginnen immer zur vollen Stunde, nicht später jedoch als um 18:00 Uhr.
  5. Insgesamt dürfen sich höchstens 75 Besucher gleichzeitig in der Brauerei aufhalten. Diese Beschränkung betrifft nicht das Museum.
  6. Die Firma KP S.A. behält sich das Recht vor, Individualbesucher mit organisierten Gruppen zu verbinden, soweit die Summe der Besucher in der gegebenen Gruppe 25 Personen nicht überschreitet.
  7. Der Ausflug durch die Brauerei dauert etwa 60 Minuten.

§4

Museumsbesuch und Ausflug durch die Brauerei

  1. Während des Besuchs des Museums ist das Fotografieren, Filmen und Berühren der Exponate erlaubt. Während des Ausflugs durch die Brauerei ist das Fotografieren und Filmen nur an vom Ausflugsführer festgelegten Stellen erlaubt.
  2. Die Ausflüge durch die Brauerei erfolgen ausschließlich auf einer genau festgelegten und ausgeschilderten Route mit einem Führer.
  3. Vor Beginn des geführten Museumsbesuchs oder des Ausflugs durch die Brauerei füllen die Besucher ein Formular mit Vor- und Nachnamen aus, erteilen die entsprechende Zustimmungen und erhalten einen Verkostungsgutschein. Die Individualbesucher des Museums erhalten einen Verkostungsgutschein.
  4. Der Führer erscheint am Sammelort spätestens 10 Minuten vor Beginn der Führung.
  5. Nach dem Ende des Ausflugs können die Besucher gemäß den Regeln in § 5 dieser Besucherordnung an der Verkostung teilnehmen.
  6. Die Firma KP S.A. behält sich das Recht zur Änderung des Besichtigungstermins und zum zeitweiligen Ausschluss eines Teils der Ausstellung des Museums oder der Brauerei von der Besichtigung vor.
  7. Bei stark verspäteter Ankunft kann die Firma KP S.A. einer Gruppe oder einer Person die Teilnahme am Besuch verweigern oder einen anderen Besuchstermin vorschlagen.
  8. Die Firma KP S.A. behält sich das Recht vor, Reservierungen zum Ausflug durch die Brauerei, die ein aktiver Produktionsbetrieb ist, jederzeit abzusagen. In einem solchen Fall wird den Personen, die ein Ticket erworben haben, ein neuer Besuchstermin vorgeschlagen. Alternativ werden ihnen die Kosten der erworbenen Tickets erstattet.
  9. Die Firma KP S.A. behält sich das Recht vor, einen Teil der Objekte oder die Präsentation von Exponaten, die beschädigt oder zerstört wurden bzw. einer Störung unterlagen, von der Besichtigung auszuschließen.
  10. Die Firma KP S.A. kann die Dienstleistungen im Falle einer Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens der im Museum oder in der Brauerei verweilenden Personen absagen. In solchen Fällen steht den Besuchern eine Erstattung der Kosten der erworbenen Tickets zu.

§5

Verkostung

  1. Nach Abschluss des Ausflugs und Vorlage eines gültigen Gutscheins ist der Besucher berechtigt, an der Verkostung teilzunehmen.
  2. Bei Erwachsenen berechtigt der Verkostungsgutschein zum Verzehr eines alkoholhaltigen oder alkoholfreien Biers mit 0,33 l. Auf Wunsch des Besuchers kann dieser anstelle des Biers ebenfalls eine Flasche Fruchtsaft oder Wasser erhalten.
  3. Bei Minderjährigen berechtigt der Verkostungsgutschein zum Verzehr einer Flasche Fruchtsaft oder Wasser.

§6

Ausflugsführer

Den Verlauf des Ausflugs durch die Brauerei überwacht der Führer. Die Besucher sind verpflichtet, sich bedingungslos an alle seine Anweisungen zu halten.

§7

Regeln für Sicherheit und zum Schutz von Vermögenswerten

  1. Während des Besuchs der Brauerei ist besondere Vorsicht im Zusammenhang mit dem durchgeführten Produktionsprozess und der Arbeit des Betriebs erforderlich. Dies betrifft Flächen, das Bemerken von Hindernissen (z.B. Bordsteine), die im Betrieb fahrenden Fahrzeuge usw.
  2. Am Museumsbesuch und dem Ausflug durch die Brauerei dürfen nicht teilnehmen:
    a) Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln stehen,
    b) Personen, die aufgrund ihres Verhaltens eine Gefahr für sich selbst oder für andere auf dem Brauereigelände verweilende Personen darstellen können,
    c) Personen, die die Ordnung stören und gegen die allgemeingültigen Verhaltensnormen in öffentlichen Bereichen verstoßen.

In solchen Fällen behält sich das Personal des MTBK die Möglichkeit vor, den Besucher vom Gelände des MTBK zu verweisen. Einem solchen Besucher steht in diesem Fall kein Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten zu.

  1. In Hinsicht auf die Sicherheit der Besucher und andere wichtige Gründe kann die Trasse des Ausflugs durch die Brauerei jederzeit geändert werden. Der Ausflug kann zudem jederzeit unterbrochen oder abgesagt werden.
  2. Den  Teilnehmern des Ausflugs durch die Brauerei ist es verboten:
    a) industrielle Anlagen und die Ausrüstung der Brauerei zu berühren,
    b) Pflanzen herauszureißen, Bäume und Sträucher zu beschädigen,
    c) das Gelände zu verschmutzen,
    d) zu essen,
    e) zu lärmen,
    f) von der gekennzeichneten Ausflugstrasse abzuweichen,
    g) die Anlagen und Ausrüstung der Brauerei zu zerstören,
    h) jegliche Handelstätigkeit auszuüben,
    i) zu rauchen (einschließlich E-Zigaretten), alkoholische Getränke oder irgendwelche Genussmittel zu verzehren (betrifft nicht die Verkostung im Pub nach Abschluss des Ausflugs),
    j) offenes Feuer zu verwenden,
    k) Tiere auf das Gelände von Museum und Brauerei zu bringen, mit Ausnahme von Blinden- und Assistenzhunden,
    l) Waffen, leicht brennbare und explosive Materialien, Gefahrstoffe und radioaktive Stoffe auf das Brauereigelände zu bringen
  3. Das Gelände der Fürstlichen Brauerei Tychy ist nicht an die Bedürfnisse mobilitätsbehinderter Personen angepasst. Der Besuch der Brauerei ist mit Erschwernissen, d.h. der Überwindung von Treppen und hohen Bordsteinen, verbunden. Ein Teil der Objekte auf der Besuchstrasse (z. B. die Abfülllinien) kann für mobilitätsbehinderte Personen unzugänglich sein.
  4. Das Museum ist an die Bedürfnisse mobilitätsbehinderter Personen angepasst und besitzt einen Spezialaufzug für behinderte Personen.

§8

Reklamationen

  1. Der Besucher ist berechtigt, eine Reklamation im Bereich der Qualität der Dienstleistungen im Rahmen des MTBK per E-Mail an die Adresse kontakt@zwiedzbrowar.pl mit dem Zusatz „Reklamation – MTBK“ innerhalb von 3 Monaten nach der Ausführung der Dienstleistung zu senden.
  2. In der Reklamation muss der Besucher den Gegenstand der Reklamation, die Ursache der Reklamation sowie seine personenbezogenen Daten, die eine Antwort auf die Reklamation ermöglichen, angeben.
  3. Die Firma KP S.A. haftet nicht für den Nichterhalt der Nachricht im Falle ihrer Klassifizierung als Spam durch das Anti-Spam-System von KP S.A..
  4. Reklamationen werden von der Firma KP S.A. innerhalb von 14 Kalendertagen nach ihrem Eingang geprüft. Über das Ergebnis der Reklamation wird der Besucher schriftlich oder per E-Mail an die in der Reklamation genannte Adresse unverzüglich nach der Entscheidung über die Reklamation benachrichtigt.
  5. Die Prüfung der Reklamation schließt das Recht des Besuchers zur Geltendmachung von Ansprüchen nach den allgemeinen Regeln des Zivilgesetzbuches und den Vorschriften des Gesetzes über die Verbraucherrechte vom 30. Mai 2014 (Gesetzblatt aus dem Jahre 2014, Pos. 827) nicht aus.

§9

Datenschutzpolitik

Gemäß Artikel 13, Absatz 1 und Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, weiter „DSGVO“) teilen wir Ihnen mit, dass:

a) Verantwortlicher der personenbezogenen Daten die Firma Kompania Piwowarska S.A. mit Sitz in Poznań an der ul. Szwajcarska 11 ist;
b) die personenbezogenen Daten der Besucher von der Firma KP S.A. zum Zwecke der Organisation des Museumsbesuchs und des Ausflugs durch die Brauerei auf Grundlage der vom Besucher erteilten Zustimmung verarbeitet werden;
c) die personenbezogenen Daten der Besucher in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten nach dem Ausflug verarbeitet werden;
d) dem Besucher das Recht auf Forderung des Zugang zu den ihn betreffenden personenbezogenen Daten, deren Korrektur, Löschung sowie Beschränkung der Verarbeitung bzw. das Recht auf Einbringung eines Widerspruchs gegen deren Verarbeitung und das Recht auf Übertragung der Daten zusteht;
e) dem Besucher das Recht auf Rücknahme der erteilten Zustimmung in jedem Moment zusteht. Dies hat keine Auswirkungen auf die Rechtskonformität der Verarbeitung, die vor der Rücknahme der vom Besucher erteilten Zustimmung auf deren Grundlage erfolgt ist.
f) dem Besucher das Recht auf Einbringung einer Klage beim Aufsichtsorgan – dem Generalinspektor für Datenschutz, ul. Stawki 2, 00-193 Warschau – zusteht;
g) die Angabe der personenbezogenen Daten durch den Besucher freiwillig erfolgt, jedoch für die Teilnahme am geführten Museumsbesuch sowie am Ausflug durch die Brauerei notwendig ist;
h) die Daten der Besucher von Auftragsverwaltern verarbeitet werden, d.h.

§10

Schlussbestimmungen

  1. Diese Besucherordnung steht an der Kasse des MTBK sowie der Website www.zwiedzbrowar.pl zur Verfügung.
  2. Der Firma KP S.A. steht das Recht zur Änderung dieser Besucherordnung unter dem Vorbehalt ihrer Veröffentlichung an den in Absatz 1 genannten Orten zu.

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